Es wird eindringlich darum gebeten, die Plätze der Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn wirklich keine anderweitige Kinderbetreuung möglich ist.
Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollten die Kinder zu Hause betreut werden. Dies betrifft z. B. Familien, in denen nur ein Elternteil arbeitet oder eine Möglichkeit auf Homeoffice besteht. Zulässig ist nach § 11 Abs. 1 der Corona-Verordnung ebenfalls die Betreuung durch Großeltern (siehe https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html).
Die Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten tatsächlich nur die Tage der Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, an denen keine anderweitige Betreuung ihrer Kinder möglich ist und die zusätzlichen Kind-Krank-Tage zu nutzen.
Die Kindertagesstätten befinden sich bis voraussichtlich 31.01.2021 im Szenario C und werden - im Gegensatz zu den Schulen – bis dahin nicht stufenweise weiter geöffnet. Wie es nach dem 31.01.2021 mit der Kinderbetreuung weiter geht, hängt von den weiteren Beschlüssen der Ministerpräsidenten ab. Hierzu können bislang leider keine weiteren Auskünfte gegeben werden.
Der niedersächsische Kultusminister Herr Tonne hat sich per Ministerbrief vom 08.01.2021 dazu an alle niedersächsischen Kitas gewandt.
Außerdem finden Sie hier ergänzende Informationen zur Notbetreuung. Dort sind u. a. die Berufsgruppen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben sowie weitere Informationen aufgeführt.
Für Kinder, die die derzeitige Notbetreuung in Anspruch nehmen, ist die volle Krippengebühr zu zahlen.
Für Kinder, die die derzeitige Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, ist keine Krippengebühr zu zahlen.
Die vorgesehenen verschärften Maßnahmen stellen eine erhebliche Herausforderung für Eltern und Kinder dar. Dennoch wird um Verständnis und Umsicht gebeten, damit alle gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.