Der Landkreis Harburg informiert kompakt in seiner Übersicht zu den aktuellen Corona-Regeln: www.landkreis-harburg.de/corona-regeln.
Für die Verlängerung des Lockdown durch die neue Corona-Verordnung hat sich das Land Niedersachsen trotz landesweit sinkender Infektionszahlen entscheiden, da die immer häufiger auftretenden Virusmutationen ansteckender sind und sich damit deutlich schneller verbreiten. Vor diesem Hintergrund seien die Infektionszahlen immer noch zu hoch, es müsse vermieden werden, durch zu starke und zu frühe Lockerungen eine dritte Coronawelle auszulösen.
Es gibt jedoch auch einzelne Erleichterungen, die ab 13. Februar gelten:
Die neue Regelung für die Kontaktbeschränkungen sieht vor, dass sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung und im privaten Bereich nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren aufhalten darf.
Wieder öffnen dürfen Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sowie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte.
Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel sind wieder zugelassen.
Friseure dürfen ab 01. März 2021 wieder öffnen.
Informationen zum Kita- und Schulbetrieb erhalten Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums: https://www.mk.niedersachsen.de
Vor dem Hintergrund der deutlich aggressiveren Virusmutationen soll der nächste Öffnungsschritt laut MPK-Beschluss erst erfolgen, wenn bei einer stabilen landesweiten 7-Tages-Inzidenz höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfasst werden.
Dann kämen Museen und Galerien, der Einzelhandel und die übrigen körpernahen Dienstleistungen in Betracht. Im Einzelhandel soll zunächst eine Begrenzung von einem Kunden/einer Kundin pro 20 qm vorgesehen werden. Sofern benachbarte Gebiete stark voneinander abweichende Inzidenzen haben, sollen gemeinsame Vereinbarungen bei Lockerungen vorgesehen werden.
Eine größere Berechenbarkeit soll jedoch auch für eventuell wieder notwendige Verschärfungen erarbeitet werden, falls diese durch einen durch Virusmutationen ausgelösten schnellen Anstieg der Infektionszahlen erforderlich sein sollten.
Ob und wann die nächsten Öffnungsschritte erfolgen können, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 3. März 2021 im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen unter besonderer Berücksichtigung der neuen Virus-Varianten entschieden werden.
Ziel ist ein sicherer und gerechter Umgang mit der Pandemie und die Rückkehr zu mehr Normalität. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.